Notdienst 

 Der Bundesrat hat der neuen “Notdienst-Gebührenordnung” (GOT) zugestimmt, Ab 14.02.2020 gelten dann höhere Preise und andere Nacht/Wochenendzeiten.   Die erhöhten Gebühren sind gesetzlich festgelegt. Wir als Tierärzte sind daher verpflichtet, diese zu erheben.

TIPP: Ihr Tier ist schon länger nicht ganz ok? Dann sollten sie zu den normalen Öffnungszeiten einen Termin vereinbaren. 

 

Anrufe in der Notdienstzeit sind nur für akut lebensbedrohliche Zustände gedacht.

Neu: 59,50 Euro Notdienstpauschale (inkl. Mehrwertsteuer)


Folgende neue Gebühren sind also künftig   verpflichtend    für jeden/e Tierarzt/in  abzurechnen:


  • Eine pauschale “Notdienstgebühr”: Sie beträgt künftig 50.- Euro bei einem Tierarztbesuch zu den Notdienstzeiten (s.u.). Bei mehreren zu behandelnden Tieren fällt die Gebühr nur einmal an.
    Achtung: Die GOT-Gebührensätze sind Nettobeträge. Es addieren sich noch 19% Mehrwertsteuer (9,50 €) dazu. Der Kunde muss also einmalig 59,50 Euro bezahlen.
  • Ein Mindestsatz: Im Notdienst ist für tierärztliche Leistungen dann zusätzlich mindestens der 2,0-fache Satz der GOT abzurechnen.
  • Ein Höchstsatz: Anders als in der “Alltags-GOT” (maximal dreifach) dürfen Tierärzte im Notdienst künftig bis maximal zum vierfachen des GOT-Einfach-Satzes abrechnen.

Zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten, regelt die GOT ebenfalls mit genauen Zeitangaben:


  • Die Nacht beginnt täglich um 18.00 Uhr und endet um 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages.
  • Das Wochenende beginnt freitags 18.00 Uhr und endet um 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags.
  • An gesetzlichen Feiertagen gilt die Notdienstgebühr von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr

 

Bezahlung im Notdienst Bar oder per EC Karte

  • Die Behandlung im Notdienst kostet mehr wie bei einem vereinbarten Termin (meist über das Doppelte)
  • Die genauen Kosten können nicht vorhergesagt werden sie beginnen bei ca. 100€ und können je nach Untersuchung und Medikamente sehr schnell ansteigen. Siehe GOT §3


Notfalldienst

Was ist ein Notfall? Schnelle Hilfe für Hund, Katze & Co.

 

Immer wieder landen Fälle beim Notdienst, die auch in den normalen Sprechzeiten hätten behandelt werden können. Daher hat die Bundestierärztekammer (BTK) einen neuen Flyer „Schnelle Hilfe für Hund, Katze & Co.“ erstellt, um Tierbesitzer über den tierärztlichen Notdienst für Klein- und Heimtiere zu informieren.

 

Im Notfalldienst werden Patienten außerhalb der üblichen Sprechzeiten, nachts, an Wochenenden und Feiertagen tierärztlich versorgt. Zeigt das Haustier aber schon seit einiger Zeit Symptome, die den Tierhalter nun plötzlich beunruhigen, sollte man überlegen, ob der Tierarztbesuch auch bis zum nächsten Werktag warten kann. Denn der Notfalldienst sollte Notfällen vorbehalten sein! Außerdem muss dem Tierbesitzer bewusst sein, dass auch aufgrund der Bereitstellung des Personals für den Notdienst die Kosten für eine Notfallbehandlung um ein Mehrfaches über denen einer Behandlung innerhalb der normalen Sprechzeiten liegen.

Einen Notfall am eigenen Haustier zu erkennen, ist durch die emotionale Verstrickung nicht immer leicht. Routinebehandlungen, Impfungen oder Behandlungen von Erkrankungen, die bereits seit Längerem bestehen und nicht lebensbedrohlich sind, sind keine Notfälle.

 

Im Notfalldienst werden Patienten nach einem Unfall, mit lebensbedrohlichen Erkrankungen oder starken Schmerzen behandelt:

 

o Bewusstseinsverlust, Zusammenbruch
o Atemnot
o stärkere oder unstillbare Blutung
o sehr helle/blasse Schleimhäute
o Krampfanfälle
o Probleme beim Harnlassen
o anhaltender, blutiger Durchfall oder blutiges Erbrechen, zunehmende Schwäche
o plötzliche Lähmungen der Beine
o Augenverletzungen
o Verschlucken von Fremdkörpern oder Giften, Verbrühungen, Verbrennungen, Hitzschlag
o schwerer Verkehrsunfall

 

Die Notfallbehandlung soll den Patienten stabilisieren und, sofern er Schmerzen hat, diese lindern. Es werden in der Regel keine aufwändigen Untersuchungen und Diagnoseverfahren durchgeführt. Die Weiterbehandlung übernimmt üblicherweise die Haustierarztpraxis.

Deswegen appelliert die BTK an alle Tierbesitzer, den tierärztlichen Notdienst nur für Notfälle zu nutzen!

Den Flyer können Sie bei der BTK herunterladen: www.bundestieraerztekammer.de/presse/tipps-tierhalter/

 

 

 

Erste Ansprechpartner für Fundtiere oder Wildtiere, auch um die Kostenübernahme zu gewährleisten:


Kreistierschutzverein Heidenheim e.V. Tel.: 07321 41100
Ordnungsamt Heidenheim Tel.: 07321 3271511
Polizeirevier Heidenheim Tel.: 07321 322-432
Feuerwehr Leitstelle Ostalb Tel.: 07361 951-320

Je nach Wildtier hier auch die entsprechende Nummer der Wildtier Hilfe:  www.wildtierschutz-deutschland.de
Vogelauffangstation Günzburg e.V., Tel.: 08374/25107
Private Wildvogelhilfe (Renschler) 07363/8162058

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